Vertragsbedingungen Leadscraper Autopilot
Deimann Com GmbH · Randstraße 75, 22525 Hamburg · HRB 164162 (AG Hamburg) · USt-ID DE332747716
Stand: 17. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge über die Leistung „Leadscraper Autopilot" (nachfolgend „Autopilot") zwischen der Deimann Com GmbH, Randstraße 75, 22525 Hamburg (nachfolgend „Deimann Com" oder „Anbieter") und ihren Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Autopilot in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beauftragt.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Deimann Com stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien (insbesondere die Konfiguration im Angebot) haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch digitale Annahme des individuellen Angebots über die Annahme-Seite unter autopilot.leadscraper.eu/angebot/<token> oder durch Bestätigung des Angebots per E-Mail. Textform (§ 126b BGB) genügt; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
Bei der digitalen Annahme protokolliert Deimann Com zum Nachweis des Vertragsschlusses den Zeitpunkt der Annahme, die IP-Adresse des annehmenden Anschlusses sowie die zum Zeitpunkt der Annahme angezeigte Konfiguration (gebuchte Module, Add-ons, Preise). Der Kunde erhält nach Annahme eine Bestätigung mit der vereinbarten Konfiguration in Textform.
Vertragsgegenstand, Umfang und Preise ergeben sich aus der bei Annahme angezeigten bzw. per E-Mail bestätigten Konfiguration in Verbindung mit diesen Vertragsbedingungen.
§ 3 Leistungsumfang
Deimann Com erbringt für den Kunden eine Done-for-you-Outbound-Dienstleistung: Aufbau und laufender Betrieb einer E-Mail-Outreach-Engine im Namen des Kunden. Die Leistung umfasst insbesondere:
- Recherche von Zielunternehmen anhand des mit dem Kunden abgestimmten Suchauftrags, ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Quellen mit Quellen-Nachweis je Datenpunkt;
- individuelle Personalisierung der Ansprache je Zielunternehmen;
- Versand der E-Mails über die auf den Kunden registrierte Sende-Infrastruktur (§ 6);
- Antwort-Analyse mit menschlicher Prüfung („Mensch im Loop"): eingehende Antworten werden ausgewertet und klassifiziert; kein vollautomatischer Dialog ohne menschliche Kontrolle;
- warme Übergabe interessierter Kontakte an den Kunden (Handoff mit Kontext).
Der Leistungsumfang bemisst sich nach der gebuchten Konfiguration:
- Grundsystem: Recherche und Ansprache von bis zu 30 Zielunternehmen pro Werktag;
- Erweiterungsmodule: je Modul zusätzlich bis zu 30 Zielunternehmen pro Werktag;
- Add-ons (Autopilot Letters, Voice-Outreach) gemäß § 5 Abs. 4, sofern gebucht.
Dienstvertrag: Die Leistungen von Deimann Com sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Deimann Com schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden nach dem Stand ihrer Methodik, nicht einen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet Deimann Com keine bestimmte Anzahl von Antworten, Terminen, Kunden oder Umsätzen des Kunden (§ 9).
Leistungsänderungen: Deimann Com darf die eingesetzten Werkzeuge, Prozesse und technischen Abläufe weiterentwickeln und ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs zum Nachteil des Kunden bedürfen seiner Zustimmung in Textform.
§ 4 Aufbauphase
Nach Vertragsschluss richtet Deimann Com die Kampagne ein (u. a. Registrierung der Sende-Domain und Postfächer, technisches Aufwärmen der Infrastruktur, Abstimmung von Suchauftrag, Texten und Sperrliste). Die Aufbauphase dauert erfahrungsgemäß ca. 4 Wochen; diese Angabe ist eine unverbindliche Orientierung und keine Fristzusage.
„Fairer Start": Der erste Kampagnenmonat und damit die Zahlungspflicht für die laufende Vergütung (§ 5 Abs. 1) beginnen erst mit dem Start der Kampagne (erster Versandtag), nicht mit Vertragsschluss. Die Einrichtungspauschale (§ 5 Abs. 3) wird davon unabhängig bei Vertragsstart fällig.
§ 4a Abrechnungsbeginn bei ausbleibendem Start
Unterbleibt der Kampagnenstart aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (insbesondere ausstehende Freigaben oder Mitwirkungen nach § 7), beginnt die Abrechnung der laufenden Vergütung spätestens 4 Wochen nach Zugang der Aufforderung von Deimann Com, die ausstehende Freigabe oder Mitwirkung zu erteilen.
Deimann Com weist in der Aufforderung auf den Fristlauf und die Rechtsfolge hin.
§ 5 Vergütung und Abrechnung
Laufende Vergütung (jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, pro Monat):
- Grundsystem: 1.990 € (bis zu 30 Zielunternehmen/Tag);
- je Erweiterungsmodul: 990 € (jeweils zusätzlich bis zu 30 Zielunternehmen/Tag).
Module zu- und abschaltbar: Erweiterungsmodule können mit Wirkung zum jeweils nächsten Abrechnungsmonat in Textform zugebucht werden. Eine Abbestellung von Modulen ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeitperiode (§ 8) möglich. Das Grundsystem ist während der Laufzeit nicht abwählbar.
Einrichtung: Mit Vertragsschluss wird eine einmalige Einrichtungspauschale von 2.990 € (netto) fällig, zahlbar vor Beginn der Aufbauphase. Deimann Com beginnt mit dem Aufbau nach Zahlungseingang. Sie deckt den Aufbau der Kampagne gemäß § 4 Abs. 1 ab.
Add-ons (jeweils netto, nur bei Anwahl durch den Kunden):
- Autopilot Letters — handschriftlich (individuell recherchierte, handgeschriebene Briefe): 15 € je Brief, Mindestabnahme 2.000 € pro Monat, solange das Add-on angewählt ist;
- Autopilot Letters — gedruckt (individuell recherchierte, gedruckte Briefe): 5 € je Brief, Mindestabnahme 1.000 € pro Monat, solange das Add-on angewählt ist;
- Voice-Outreach (telefonische Ansprache): 2 € je Call, Mindestabnahme 1.000 € pro Monat, solange das Add-on angewählt ist;
- Gebietsschutz: 990 € pro Monat (pauschal). Deimann Com nimmt für die Dauer des angewählten Gebietsschutzes keine weiteren Autopilot-Kunden an, deren freigegebener Suchauftrag dasselbe Zielsegment betrifft. Das Zielsegment (Branche/Zielgruppe und geografischer Raum) wird im Angebot oder bei Kickoff einmalig schriftlich festgelegt. Bereits bestehende Kundenbeziehungen bleiben unberührt.
Die Mindestabnahme wird je Abrechnungsmonat unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch berechnet. Verbrauch oberhalb der Mindestabnahme wird zusätzlich nach den vorstehenden Stückpreisen nachberechnet. Add-ons können mit Wirkung zum jeweils nächsten Abrechnungsmonat in Textform abbestellt werden; für den laufenden Monat bleibt die Mindestabnahme geschuldet.
Abrechnung und Fälligkeit: Die laufende Vergütung wird monatlich im Voraus, verbrauchsabhängige Vergütung (Mehrverbrauch über Mindestabnahmen) monatlich nachträglich abgerechnet. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
Zahlung per Rechnung: Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Deimann Com berechtigt, für künftige Abrechnungszeiträume Vorkasse zu verlangen.
Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen unter Kaufleuten (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
Aussetzung bei Zahlungsverzug: Befindet sich der Kunde nach Mahnung mit einer fälligen Vergütung länger als 14 Tage in Verzug, ist Deimann Com berechtigt, Versand und Betrieb der Kampagne auszusetzen, bis alle fälligen Beträge ausgeglichen sind. Die Laufzeit und die Vergütungspflicht laufen während der Aussetzung weiter; das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 8 Abs. 5 bleibt unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Aktionsangebote: Im Angebot ausgewiesene Nachlässe (z. B. ein Beta-Test-Nachlass auf Monatsvergütung und Einrichtungspauschale für einen begrenzten Zeitraum) gelten nur in der dort genannten Höhe und Dauer. Nach Ablauf des Aktionszeitraums gilt die reguläre Vergütung nach diesem § 5, ohne dass es einer Erklärung bedarf. Ein Nachlass auf Mindestabnahmen verbrauchsabhängiger Add-ons besteht nur, wenn er ausdrücklich ausgewiesen ist.
Preisanpassungen für künftige Verlängerungszeiträume bleiben vorbehalten; sie werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, kann er den Vertrag bis dahin außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 6 Sende-Infrastruktur; Eigentum und Rollen
Die für den Versand genutzte Sende-Domain und die Postfächer werden auf den Namen des Kunden registriert. Der Kunde ist Registrant der Domain und Absender der versendeten Nachrichten im Rechtsverkehr.
Deimann Com betreibt die Infrastruktur für den Kunden (technische Einrichtung, Konfiguration, Zustellbarkeits-Management, laufender Versand) und handelt dabei ausschließlich im Namen und im Auftrag des Kunden als dessen Dienstleister. Die Ansprache erfolgt erkennbar im Namen des Kunden; Deimann Com tritt gegenüber den angeschriebenen Unternehmen nicht als Absender auf.
Bei Vertragsende stehen Domain und Postfächer dem Kunden zu; Deimann Com unterstützt auf Wunsch bei der Übernahme der Verwaltung durch den Kunden.
§ 7 Freigaben und Mitwirkungspflichten des Kunden
Freigabe-Prinzip: Suchauftrag (Zielgruppen-Definition), die zu versendenden Texte und die Sperrliste (auszuschließende Unternehmen/Domains) gehen erst nach Freigabe durch den Kunden live. Gleiches gilt für wesentliche spätere Änderungen daran.
Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit seiner Freigaben verantwortlich, insbesondere für die Zulässigkeit und Richtigkeit der Aussagen über sein eigenes Angebot (z. B. keine irreführenden Angaben, Beachtung branchenspezifischer Werbebeschränkungen des Kunden).
Wettbewerbsrechtliche Mitverantwortung: Der Kunde ist als Absender der Ansprache für deren wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit mitverantwortlich, insbesondere im Hinblick auf § 7 UWG (unzumutbare Belästigung durch Werbung). Deimann Com richtet den Betrieb an einem abgestimmten Prüfprozess für die B2B-Ansprache aus; eine Garantie der rechtlichen Zulässigkeit jeder einzelnen Ansprache übernimmt Deimann Com nicht.
Weitere Mitwirkungspflichten: Der Kunde
- benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und hält dessen Erreichbarkeit aufrecht;
- liefert die für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen und Materialien (u. a. Angebots-/Produktinformationen, Positionierung, ggf. bestehende Sperrlisten, Bestandskunden-/Kontaktlisten zum Ausschluss) vollständig und rechtzeitig;
- erteilt Freigaben nach Abs. 1 ohne schuldhaftes Zögern;
- übernimmt die von Deimann Com übergebenen warmen Kontakte zeitnah und bearbeitet sie in eigener Verantwortung;
- informiert Deimann Com unverzüglich über Beschwerden, Abmahnungen oder behördliche Anfragen im Zusammenhang mit der Kampagne.
Verzögert der Kunde erforderliche Mitwirkungen oder Freigaben, verschieben sich davon abhängige Leistungen entsprechend. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt, sobald die Kampagne gestartet ist.
§ 7a Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt Deimann Com von Ansprüchen Dritter frei, die gegen Deimann Com im Zusammenhang mit der für den Kunden betriebenen Ansprache geltend gemacht werden — insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche (u. a. § 7 UWG), marken- oder kennzeichenrechtliche Ansprüche sowie Ansprüche wegen der Inhalte des Kundenangebots —, soweit die Ansprache auf den vom Kunden freigegebenen Suchauftrag, den freigegebenen Texten oder den vom Kunden gelieferten Informationen, Listen oder Materialien beruht.
Die Freistellung umfasst die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe). Deimann Com informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, überlässt dem Kunden auf Wunsch die Verteidigung und gibt ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse ab.
Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Deimann Com beruht oder Deimann Com von den Freigaben des Kunden ohne dessen Zustimmung abgewichen ist.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Kampagnenstart: Der erste Kampagnenmonat beginnt mit dem Start der Kampagne (erster Versandtag), nicht mit Vertragsschluss (§ 4 Abs. 2).
Mindestlaufzeit: Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate ab Kampagnenstart.
Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Form: Für die Kündigung genügt Textform (z. B. E-Mail).
Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Deimann Com insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsvergütungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
- der Kunde die Kampagne für rechtswidrige Inhalte nutzt oder trotz Abmahnung erforderliche Freigaben oder Mitwirkungen dauerhaft verweigert,
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Abwicklung: Mit Vertragsende endet der Versand. § 6 Abs. 3 (Übergabe von Domain und Postfächern) und § 13 (Datenschutz) gelten für die Abwicklung fort.
§ 9 Keine Erfolgsgarantie; Verfügbarkeit
Deimann Com erbringt Dienstleistungen und garantiert keinen Erfolg der Kampagne. Insbesondere werden keine Zusagen über Antwortquoten, Terminmengen, Neukunden oder Umsätze gemacht. Ergebnisse hängen wesentlich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Deimann Com ab (u. a. Marktumfeld, Angebot und Preisstellung des Kunden, Reaktionsverhalten der Zielunternehmen, Filter- und Zustellpraxis der empfangenden Mailsysteme).
Deimann Com betreibt die Kampagne mit angemessener Sorgfalt und branchenüblicher Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; angemessene Wartungsfenster sowie Unterbrechungen durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Deimann Com (z. B. Ausfälle von Drittanbietern, Sperrmaßnahmen empfangender Systeme) stellen keine Pflichtverletzung dar.
Aussagen von Deimann Com zu erwartbaren Größenordnungen (z. B. in Angebot oder Reporting) sind unverbindliche Erfahrungswerte, keine zugesicherten Eigenschaften.
Keine Gewähr für Einzelfehler: Recherche und Personalisierung erfolgen automatisiert mit menschlicher Stichproben-Prüfung. Einzelne fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Datenpunkte, Personalisierungen oder Zustellungen sind bei der geschuldeten Dienstleistung nicht vollständig vermeidbar und begründen für sich genommen keine Pflichtverletzung; Deimann Com korrigiert erkannte Fehler im laufenden Betrieb. Keine Gewähr wird insbesondere übernommen für die Zustellbarkeit einzelner Nachrichten, die Erreichbarkeit einzelner Zielunternehmen sowie Sperr- und Filterentscheidungen empfangender Systeme und dritter Infrastrukturanbieter.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Deimann Com haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Deimann Com nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung (bei kürzerer Vertragsdauer: das Zwölffache der durchschnittlichen Monatsvergütung).
Im Übrigen ist die Haftung von Deimann Com ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse oder mittelbare Schäden besteht im Rahmen der Abs. 2 und 3 nur, soweit sie zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehören.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Deimann Com.
§ 11 Nutzungsrechte und Datenexport
Arbeitsergebnisse für den Kunden: Die im Rahmen der Kampagne übergebenen Kontakte (Zielunternehmen mit Ansprechpartnern, sobald übergeben), die zugehörigen Konversationen und vereinbarten Termine stehen dem Kunden zu. Er kann sie zeitlich unbegrenzt für eigene Zwecke nutzen.
Systembestandteile von Deimann Com: Sämtliche Methodik, Software, Prozesse, Prompts, Vorlagen sowie die für den Kunden erstellten Anschreiben-Texte und Sequenzen verbleiben im Eigentum von Deimann Com. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags und beschränkt auf den Betrieb der Kampagne durch Deimann Com. Eine Weiterverwendung der Sequenzen und Vorlagen nach Vertragsende oder außerhalb des Autopilot-Betriebs bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Rohdaten: Recherche-Rohdaten, Scorings und nicht übergebene Zwischenergebnisse sind interne Arbeitsmittel von Deimann Com und werden nicht geschuldet.
Export: Auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende stellt Deimann Com dem Kunden die Daten nach Abs. 1 in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV) bereit.
§ 11a Referenznennung
Deimann Com darf den Kunden (Name/Firma und Logo) nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen, etwa auf der eigenen Website oder in Angebotsunterlagen.
Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen; Deimann Com entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten, nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Konditionen, Kampagnen-Inhalte und -Ergebnisse) vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Pflichtverletzung), der empfangenden Partei bereits bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von 3 Jahren nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie unbefristet.
§ 13 Datenschutz; Auftragsverarbeitung
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) in der bei Vertragsschluss auf der Annahme-Seite verlinkten Fassung gilt mit der Annahme des Angebots als geschlossen.
Deimann Com verarbeitet im Rahmen des Autopilot ausschließlich öffentlich verfügbare Unternehmens- und Kontaktdaten; zu jedem Datenpunkt wird die öffentliche Quelle dokumentiert (Quellen-Nachweis).
Soweit Deimann Com personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO als separates Dokument (Anlage AVV). Die Anlage AVV ist Bestandteil des Vertrags.
Jede Partei bleibt für die Erfüllung der sie selbst treffenden datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.
§ 13a Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten (ausgenommen Zahlungspflichten), soweit und solange sie auf höherer Gewalt beruht (u. a. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Infrastruktur oder Kommunikationsnetzen). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert der Zustand länger als 6 Wochen an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 13b Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen Deimann Com verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 10 Abs. 1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung, Garantie).
§ 13c Abtretung
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Deimann Com in Textform übertragen. Deimann Com darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge übertragen; der Kunde kann in diesem Fall binnen 4 Wochen außerordentlich kündigen, wenn ihm die Fortsetzung unzumutbar ist.
§ 13d Änderungen dieser Bedingungen
Deimann Com kann diese Bedingungen für künftige Laufzeitperioden ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs gilt die bisherige Fassung fort; Deimann Com kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich zum Ende der laufenden Periode kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Textform: Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Anlagen
- Anlage AVV: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (separates Dokument — noch zu erstellen)
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