Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Deimann Com GmbH · Randstraße 75, 22525 Hamburg · HRB 164162 (AG Hamburg) · USt-ID DE332747716
Stand: 27. Juli 2026
Vertragsparteien
Verantwortlicher (nachfolgend „Auftraggeber"):
Ihre Firmendaten werden bei Vertragsschluss aus Ihrem Angebot übernommen — Firma, Anschrift, Vertretung und Handelsregister, wie in Ihrem persönlichen Angebot hinterlegt.
Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragnehmer"):
Deimann Com GmbH
Randstraße 75
22525 Hamburg
vertreten durch die Geschäftsführung
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 164162
USt-IdNr.: DE332747716
— gemeinsam die „Parteien" —
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Präambel
Die Parteien haben einen Vertrag über die Erbringung der Leistung „Leadscraper Autopilot" geschlossen (nachfolgend „Hauptvertrag"). Im Rahmen des Hauptvertrags betreibt der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine Outbound-Engine zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte (B2B). Dabei verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (nachfolgend „DSGVO").
Diese Vereinbarung geht im Fall von Widersprüchen den Regelungen des Hauptvertrags in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
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§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung ist die Erbringung der Leistung „Leadscraper Autopilot" gemäß Hauptvertrag. Diese umfasst insbesondere:
a) Recherche: Identifikation von Zielunternehmen und deren geschäftlichen Ansprechpartnern nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Kriterien (Zielgruppen-Definition), ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Quellen (Unternehmenswebsites, öffentliche Register, Presseveröffentlichungen), mit Dokumentation der Quelle je Datenpunkt (Quellen-Nachweis);
b) Personalisierung und Versand: Erstellung personalisierter E-Mail-Anschreiben und deren Versand über E-Mail-Postfächer und Versand-Domains, die auf den Namen des Auftraggebers registriert sind und in dessen Außenauftritt verwendet werden;
c) Antwort-Analyse: Entgegennahme und Auswertung eingehender Antworten auf die versendeten Anschreiben, einschließlich einer menschlichen Prüfung vor jeder weiteren Verarbeitung oder Reaktion;
d) Übergabe: Übergabe interessierter Kontakte (Name, geschäftliche Kontaktdaten, Kommunikationsverlauf) an den Auftraggeber;
e) optional — Briefversand: Erstellung und Versand physischer Briefe an Zielkontakte über einen Versand-Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter, Anlage 3);
f) optional — telefonische Vorqualifizierung: telefonische Kontaktaufnahme zur Vorqualifizierung interessierter Kontakte im Namen des Auftraggebers.
Die im Einzelnen beauftragten Leistungsbausteine (Abs. 1 lit. a–f) ergeben sich aus dem Hauptvertrag bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Dauer: Diese Vereinbarung beginnt mit ihrer Unterzeichnung und endet mit der Beendigung des Hauptvertrags. Die Pflichten aus § 12 (Löschung und Rückgabe) sowie fortbestehende Vertraulichkeitspflichten überdauern das Vertragsende.
Eine ordentliche isolierte Kündigung dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen; sie teilt das rechtliche Schicksal des Hauptvertrags. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer schwerwiegend oder nachhaltig gegen diese Vereinbarung verstößt.
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§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Art der Verarbeitung: Erheben (aus öffentlich verfügbaren Quellen), Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegung durch Übermittlung (Versand von E-Mails und optional Briefen; Übergabe an den Auftraggeber), Abgleichen, Einschränken, Löschen und Vernichten personenbezogener Daten.
Zweck der Verarbeitung: Anbahnung geschäftlicher Kontakte zwischen dem Auftraggeber und Zielunternehmen (B2B-Geschäftsanbahnung / Direktakquise) im Rahmen und nach Maßgabe des Hauptvertrags.
Der Auftragnehmer erhebt personenbezogene Daten ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Quellen (insbesondere Unternehmenswebsites, öffentliche Register, Presseveröffentlichungen). Für jeden erhobenen Datenpunkt wird die Herkunftsquelle dokumentiert und ist für den Auftraggeber einsehbar. Der Einsatz von Datenquellen, deren DSGVO-Konformität nicht sichergestellt ist (insbesondere zugekaufte Adressdatenbanken ohne nachvollziehbare Rechtsgrundlage), ist ausgeschlossen.
Die Verarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen dokumentierten Weisung oder Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. ---
§ 3 Art der personenbezogenen Daten
Gegenstand der Verarbeitung sind folgende Datenarten:
Identifikationsdaten: Name, Vorname, ggf. Titel;
geschäftliche Kontaktdaten: geschäftliche E-Mail-Adresse, geschäftliche Telefonnummer, geschäftliche Postanschrift (Unternehmensanschrift);
berufsbezogene Daten: Position/Funktion im Unternehmen, Abteilung, Zugehörigkeit zum Zielunternehmen;
öffentlich zugängliche Unternehmens- und Anlassdaten mit Personenbezug (z. B. in Presseveröffentlichungen, auf der Unternehmenswebsite oder in Registern genannte Funktionen, Zitate oder Anlässe wie Stellenausschreibungen, Expansion, Auszeichnungen), jeweils mit dokumentierter Quelle;
Kommunikationsdaten: Inhalte und Metadaten der im Rahmen der Kampagne geführten Korrespondenz (versendete Anschreiben, eingehende Antworten, optional Gesprächsnotizen aus telefonischer Vorqualifizierung).
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sowie Daten über strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Gelangen solche Daten ausnahmsweise in die Verarbeitung (z. B. weil eine betroffene Person sie in einer Antwort mitteilt), wird der Auftragnehmer sie nicht weitergehend auswerten und den Auftraggeber erforderlichenfalls informieren.
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§ 4 Kategorien betroffener Personen
Betroffene Personen sind:
geschäftliche Ansprechpartner der Zielunternehmen (Geschäftsführung, Inhaber, Fach- und Führungskräfte mit funktionsbezogenem Kontaktbezug) — ausschließlich im geschäftlichen Kontext (B2B);
Personen, die auf die Ansprache antworten (soweit abweichend von Ziff. 1, z. B. Assistenz, Vertretung);
soweit einschlägig: Mitarbeiter und Ansprechpartner des Auftraggebers, deren Daten zur Vertragsdurchführung verarbeitet werden (z. B. als Absender der Kampagnen-Postfächer).
Verbraucher sind nicht Zielgruppe der Verarbeitung.
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§ 5 Rollenverteilung; Abgrenzung Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter
Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung, insbesondere über die Zielgruppen-Kriterien, die Freigabe von Kampagnen und die Nutzung der übergebenen Kontakte. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung — einschließlich der Rechtsgrundlage der werblichen Ansprache (insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen des § 7 UWG) — verantwortlich.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO, ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
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§ 6 Weisungsrecht des Auftraggebers
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
Der Hauptvertrag, diese Vereinbarung und die im Produkt vorgesehenen Freigabe-Mechanismen (insbesondere die Freigabe von Zielgruppen-Kriterien, Kampagnen und Nachrichtenvorlagen durch den Auftraggeber) gelten als dokumentierte Erst-Weisung. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail oder über die Produkt-Oberfläche); mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers und weisungsempfangsberechtigte Personen des Auftragnehmers werden im Hauptvertrag oder in Textform benannt. [Platzhalter: Benennung]
Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zu ihrer Bestätigung oder Änderung durch den Auftraggeber auszusetzen.
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§ 7 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnisses fort.
Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die mit den für sie relevanten Datenschutzbestimmungen vertraut gemacht wurden und regelmäßig sensibilisiert werden.
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§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragnehmer trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses getroffenen Maßnahmen sind in Anlage 2 beschrieben.
Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragnehmer darf sie weiterentwickeln und durch gleichwertige oder bessere Maßnahmen ersetzen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32–36 DSGVO genannten Pflichten (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO). ---
§ 9 Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 DSGVO) zur Einschaltung der in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von [14] Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt.
Widerspricht der Auftraggeber berechtigt und ist dem Auftragnehmer die Leistungserbringung ohne den betreffenden Unterauftragsverarbeiter nicht zumutbar möglich, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Leistungsteil bzw. den Hauptvertrag mit angemessener Frist zu kündigen.
Der Auftragnehmer erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auf, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters.
Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten Nebenleistungen Dritter ohne zweckgerichteten Zugriff auf Auftragsdaten (z. B. Telekommunikations- Transportleistungen, Post-Universaldienst, Reinigungs- und Wachdienste, Wartung ohne Datenzugriff). ---
§ 10 Unterstützung bei Betroffenenrechten
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Art. 12–23 DSGVO: insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) nachzukommen (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
Macht eine betroffene Person Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend (z. B. durch Antwort auf ein Anschreiben), leitet der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer beantwortet solche Anträge nicht ohne Weisung des Auftraggebers inhaltlich selbst.
Werbewiderspruch / Opt-out: Erklärt eine betroffene Person gegenüber dem Auftragnehmer oder erkennbar im Rahmen der Kampagne einen Widerspruch gegen die werbliche Ansprache (Art. 21 Abs. 2 DSGVO), setzt der Auftragnehmer die weitere Ansprache dieser Person unverzüglich aus und nimmt die erforderlichen Daten in eine interne Sperrliste (Unterdrückungsliste) auf, deren Speicherung ausschließlich dem Zweck dient, die künftige Ansprache zu verhindern. Der Auftraggeber wird informiert.
Der Quellen-Nachweis je Datenpunkt (§ 2 Abs. 3) steht dem Auftraggeber zur Erfüllung von Auskunftsersuchen (Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO) zur Verfügung.
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§ 11 Meldepflichten bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Auftragsdaten betrifft, unverzüglich nach Bekanntwerden (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
Die Meldung enthält, soweit bereits verfügbar, mindestens die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO: Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen, ergriffene und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen sowie einen Ansprechpartner. Nicht sofort verfügbare Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO). Die Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen obliegt dem Auftraggeber; der Auftragnehmer nimmt sie nicht ohne Weisung selbst vor.
Der Auftragnehmer dokumentiert Verletzungen einschließlich aller damit zusammenhängenden Fakten, Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen.
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§ 12 Löschung und Rückgabe nach Beendigung
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers alle personenbezogenen Auftragsdaten oder gibt sie in einem gängigen, strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON-Export) zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern nicht nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Pflicht zur Speicherung besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
Trifft der Auftraggeber innerhalb von [30] Tagen nach Vertragsende keine Wahl, löscht der Auftragnehmer die Daten nach Ablauf dieser Frist.
Die Löschung erfolgt datenschutzgerecht, einschließlich der Daten in Backups im Rahmen der regulären Backup-Rotation (Anlage 2). Bis zur Überschreibung/Löschung im Backup-Zyklus werden die Daten nicht aktiv verarbeitet und sind gegen Wiederherstellung zu operativen Zwecken gesperrt.
Die Löschung bzw. Rückgabe wird dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich oder in Textform bestätigt.
Ausnahmen von der Löschpflicht — der Auftragnehmer darf über das Vertragsende hinaus aufbewahren: a) Daten, deren Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten), beschränkt auf den jeweiligen Zweck; b) die Sperrliste nach § 10 Abs. 3 im erforderlichen Minimalumfang. ---
§ 13 Nachweise und Kontrollrechte (Audit)
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen — einschließlich Inspektionen —, die vom Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt zu ihnen bei (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
Nachweise können insbesondere erbracht werden durch: aktuelle Eigenerklärungen und TOM-Dokumentation, Prüfberichte unabhängiger Dritter oder geeignete Zertifizierungen. Der Auftraggeber wird vorrangig auf solche Nachweise zurückgreifen, bevor er eine Vor-Ort-Kontrolle verlangt.
Vor-Ort-Kontrollen erfolgen — außer bei konkretem Anlass (insbesondere nach einer Datenpanne oder behördlichen Anordnung) — nach angemessener Vorankündigung von mindestens [10] Werktagen, während der üblichen Geschäftszeiten, höchstens [einmal pro Kalenderjahr], ohne unverhältnismäßige Störung des Geschäftsbetriebs und unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen sowie des Schutzes der Daten anderer Kunden.
[Platzhalter: Kostenregelung für Audits — z. B. jede Partei trägt ihre eigenen Kosten; Aufwandsvergütung des Auftragnehmers bei mehr als einem Audit pro Jahr ohne Anlass.]
Erkenntnisse aus Kontrollen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Prüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung verwendet werden.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie die Auftragsverarbeitung betreffen.
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§ 14 Haftung
Für die Haftung der Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen — insbesondere Art. 82 DSGVO (Haftung und Recht auf Schadenersatz) — entgegenstehen.
Die Regelungen zur Haftung im Innenverhältnis (Ausgleich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO) und zu Geldbußen bleiben der Ausgestaltung im Hauptvertrag vorbehalten. ---
§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Hamburg.
Einreden des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. §§ 273, 320 BGB sind hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
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*Ort, Datum* — *Ort, Datum*
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Auftraggeber — Auftragnehmer (Deimann Com GmbH)
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| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| Leistung | „Leadscraper Autopilot" — betriebene Outbound-Engine zur B2B-Geschäftsanbahnung |
| Phasen | 1. Recherche (öffentliche Quellen, Quellen-Nachweis je Datenpunkt) · 2. Personalisierung & E-Mail-Versand (Postfächer/Domains des Auftraggebers) · 3. Antwort-Analyse mit menschlicher Prüfung · 4. Übergabe interessierter Kontakte · optional: Briefversand über Dienstleister · optional: telefonische Vorqualifizierung |
| Datenarten | Name, geschäftliche Kontaktdaten, Position, öffentlich zugängliche Unternehmens-/Anlassdaten (mit Quelle), Antwort-Kommunikation |
| Betroffene | geschäftliche Ansprechpartner der Zielunternehmen (B2B) |
| Verarbeitungsort | Server in der Europäischen Union (Hetzner Online GmbH, Deutschland) |
| Drittlandtransfer | nicht vorgesehen; |
Stand: [Datum]. Beschreibung des zum Vertragsschluss umgesetzten Maßnahmenstands; Weiterentwicklung gemäß § 8 Abs. 2 vorbehalten.
1. Zutritts- und Zugangskontrolle
- Hosting in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland (Hetzner Online GmbH); physische Zutrittskontrolle obliegt dem Rechenzentrumsbetreiber (ISO-27001-zertifizierter Betrieb). ## 2. Zugriffskontrolle und Berechtigungskonzept (Least Privilege)
- Berechtigungen nach dem Prinzip der geringsten Rechte (Least Privilege): Zugriff auf Auftragsdaten nur für Personen, die ihn zur Leistungserbringung benötigen.
- Mandantentrennung: Daten je Auftraggeber logisch getrennt gehalten; kein Zugriff eines Kunden auf Daten anderer Kunden.
- Authentifizierung interner Anwendungen über tokenbasierte Verfahren (JWT); Zugangsdaten und Schlüssel werden in einem zentralen, zugriffskontrollierten Secret-Speicher verwaltet, nicht im Quellcode.
- Nachvollziehbarkeit administrativer Zugriffe durch System-Logs.
3. Netz- und Übertragungskontrolle (Verschlüsselung)
- Transportverschlüsselung (TLS) für sämtliche externen Verbindungen (HTTPS für Web-Oberflächen und APIs, TLS für E-Mail-Versand, soweit vom empfangenden Server unterstützt).
- Loopback-Bindung interner Dienste: intern genutzte Anwendungsdienste sind ausschließlich an die lokale Schnittstelle (127.0.0.1) gebunden und aus dem Internet nicht direkt erreichbar; die Exposition nach außen erfolgt nur über einen kontrollierten Reverse-Proxy mit TLS.
- Firewall-Regeln beschränken eingehende Verbindungen auf die erforderlichen Dienste.
4. Eingabe- und Verarbeitungskontrolle
- Protokollierung wesentlicher Verarbeitungsschritte (insbesondere Versand- und Antwort-Ereignisse) zur Nachvollziehbarkeit.
- Quellen-Nachweis je erhobenem Datenpunkt (Herkunftsdokumentation).
- Menschliche Prüfung eingehender Antworten vor weiterer Verarbeitung oder Reaktion (Vier-Augen-Element gegenüber automatisierten Abläufen).
- Freigabe-Mechanismen: Kampagnen, Zielgruppen und Vorlagen werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber aktiv.
5. Verfügbarkeitskontrolle und Belastbarkeit
- Regelmäßige, automatisierte Backups der Datenbestände; Backups werden konsistent erzeugt (transaktionssichere Sicherung laufender Datenbanken).
- Definierte Backup-Aufbewahrung und -Rotation. [Platzhalter: konkrete Frequenz und Aufbewahrungsdauer eintragen]
- Überwachung der Systemverfügbarkeit (Monitoring/Watchdog) mit Benachrichtigung bei Störungen.
- Betriebssystem- und Software-Updates werden zeitnah eingespielt.
6. Trennungskontrolle
- Logische Trennung der Daten unterschiedlicher Auftraggeber und unterschiedlicher Zwecke (z. B. Produktivdaten getrennt von Testdaten).
- Keine Nutzung von Produktiv-Auftragsdaten zu Test- oder Entwicklungszwecken ohne Anonymisierung.
7. Organisatorische Maßnahmen
- Vertraulichkeitsverpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen (§ 7).
- Dokumentierte interne Regeln für den Umgang mit Zugangsdaten und Secrets.
- Prozess für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen (Erkennung, Eindämmung, Meldung gemäß § 11, Dokumentation).
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO). [Platzhalter: Turnus, z. B. jährlich]
- ## 8. Einsatz von KI-Systemen bei der Texterstellung
- KI-Systeme werden zur Erstellung von Anschreiben-Entwürfen eingesetzt; eingehende Antworten werden vor einer Reaktion menschlich geprüft (kein vollautomatisierter Antwortversand ohne menschliche Kontrolle).
- Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen i. S. v. Art. 22 DSGVO statt.
- Auftragsdaten werden nicht zum Training von KI-Modellen der Anbieter freigegeben. ---
**Status: OFFENE LISTE — Genehmigte Unterauftragsverarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses:
| Nr. | Unternehmen | Sitz | Leistung | Verarbeitungsort | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Hetzner Online GmbH | Gunzenhausen, Deutschland | Server-Hosting / Rechenzentrum | Deutschland (EU) | gesetzt |
| 2 | [E-Mail-Infrastruktur — Anbieter eintragen, z. B. SMTP-Relay/Versanddienst] | [ ] | E-Mail-Zustellung | [ ] |