Vertriebsstrategie
14.02.2026

Lead Generierung DSGVO-konform gestalten: So funktioniert es

DSGVO-konforme Leadgenerierung: So gewinnst du effizient neue B2B-Leads und bleibst rechtlich sicher.
Lara Braun

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Ohne frische, qualifizierte Kontakte läuft im B2B-Vertrieb nichts, egal wie gut das Produkt ist.

Gleichzeitig sorgt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit 2018 dafür, dass personenbezogene Daten nicht mehr nach Belieben gesammelt, gespeichert und genutzt werden dürfen.

Für viele Vertriebsteams fühlt sich das wie ein Widerspruch an: Einerseits sollen sie neue Kunden gewinnen, andererseits lauern an jeder Ecke rechtliche Fallstricke. Die gute Nachricht? DSGVO-konforme Leadgenerierung funktioniert. Sie erfordert nur ein anderes Vorgehen als das wahllose Kaufen von Kontaktlisten. Und wer es richtig macht, gewinnt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch spürbar bessere Leads.

Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, welche Regeln gelten, welche Fehler du vermeiden solltest und wie moderne Tools die Arbeit übernehmen, ohne den Datenschutz zu verletzen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die DSGVO schützt auch im B2B-Umfeld personenbezogene Daten von Ansprechpersonen. Wer Leads generiert, braucht dafür immer eine dokumentierte Rechtsgrundlage wie eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse.
  • Gekaufte Lead-Listen, vorausgefüllte Checkboxen und fehlende Löschfristen gehören zu den häufigsten DSGVO-Verstößen im Vertrieb und können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
  • Öffentlich zugängliche Geschäftsdaten aus Unternehmenswebseiten, Verzeichnissen oder Handelsregistern lassen sich DSGVO-konform für die Leadgenerierung nutzen. KI-gestützte Tools wie LeadScraper.de automatisieren genau diesen Prozess und liefern frische Kontakte in Echtzeit.

Was bedeutet die DSGVO für die Leadgenerierung im B2B?

Ein verbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig: „Im B2B gilt die DSGVO doch gar nicht richtig." Das stimmt so nicht. Zwar richtet sich die Geschäftsbeziehung an ein Unternehmen, doch hinter jeder E-Mail-Adresse, jedem Telefongespräch und jeder Visitenkarte steht eine identifizierbare Person. Und genau diese personenbezogenen Daten schützt die DSGVO.

Was heißt das konkret für deinen Vertrieb? Drei Grundsätze sind besonders relevant:

Datenminimierung: Du darfst nur die Daten erheben, die du tatsächlich für den jeweiligen Zweck brauchst. Ein Kontaktformular, das neben der E-Mail-Adresse auch Geburtsdatum und Privatanschrift abfragt, obwohl du nur einen Newsletter versendest, verstößt gegen dieses Prinzip.

Zweckbindung: Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für den Zweck verwendet werden, für den sie gesammelt wurden. Wer sich für ein Whitepaper registriert, hat damit nicht automatisch dem Erhalt von Werbe-E-Mails zugestimmt.

Transparenz: Betroffene Personen haben das Recht zu erfahren, welche Daten du über sie speicherst, woher diese stammen und wofür du sie nutzt. Eine aktuelle, verständlich formulierte Datenschutzerklärung ist Pflicht.

Klingt nach viel Aufwand? Tatsächlich lassen sich diese Grundsätze mit klaren Prozessen gut umsetzen. Und sie haben einen angenehmen Nebeneffekt: Wer nur relevante Daten sammelt und transparent kommuniziert, baut Vertrauen auf.

DSGVO-konforme Leadgenerierung im B2B

Welche Rechtsgrundlagen erlauben die Erhebung von B2B-Leads?

Die DSGVO verbietet die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht pauschal. Sie verlangt aber, dass für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage existiert. Für die Leadgenerierung im B2B sind vor allem zwei Wege relevant:

Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Die Einwilligung ist der sauberste Weg. Der Kontakt erklärt aktiv, dass seine Daten zu einem bestimmten Zweck verarbeitet werden dürfen. In der Praxis geschieht das häufig über ein Double-Opt-in-Verfahren: Die Person trägt ihre E-Mail-Adresse in ein Formular ein und bestätigt die Anmeldung anschließend über einen Link in einer Bestätigungs-E-Mail.

Dabei gilt: Die Einwilligung darf nicht in den AGB versteckt oder durch vorausgefüllte Checkboxen erschlichen werden. Sie braucht eine aktive Handlung, eine verständliche Erklärung und eine einfache Möglichkeit zum Widerruf.

Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Gerade im B2B-Vertrieb kommt diese Rechtsgrundlage häufig zum Einsatz. Vereinfacht gesagt: Wenn dein Unternehmen ein nachvollziehbares geschäftliches Interesse hat, einen Kontakt anzusprechen, und die Interessen der betroffenen Person dem nicht entgegenstehen, darfst du die Daten verarbeiten.

Ein Beispiel: Du findest auf der Website eines Unternehmens die Kontaktdaten des Vertriebsleiters. Dein Produkt richtet sich genau an diese Zielgruppe. Die Daten sind öffentlich zugänglich. In diesem Fall kann ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Allerdings verlangt die DSGVO hier eine dokumentierte Interessenabwägung. Du solltest also nachweisen können, warum dein Interesse die schutzwürdigen Belange der Kontaktperson überwiegt. 

Und: Der Kontakt braucht jederzeit die Möglichkeit zum Widerspruch.

Öffentlich zugängliche Daten als Sonderfall

Die Nutzung von Daten, die Unternehmen selbst auf ihren Webseiten, in Handelsregistern, Branchenverzeichnissen oder auf Plattformen wie LinkedIn veröffentlichen, ist grundsätzlich zulässig. Schließlich haben die Unternehmen diese Informationen bewusst öffentlich gemacht. Trotzdem greift auch hier die DSGVO: Du brauchst einen Verarbeitungszweck, darfst die Daten nicht unbegrenzt speichern und solltest die betroffenen Personen über die Nutzung informieren.

Welche Rechtsgrundlage im Einzelfall greift, hängt von der konkreten Situation ab. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten oder einer spezialisierten Kanzlei.

Häufige Fehler bei der DSGVO-konformen Leadgenerierung

DSGVO-konforme Leadgenerierung im B2B

Viele Vertriebsteams meinen es gut, tappen aber trotzdem in vermeidbare Fallen. Welche Fehler begegnen im Alltag besonders oft?

1) Leads kaufen, ohne die Herkunft zu prüfen.

Auf den ersten Blick wirkt es verlockend: Ein Anbieter liefert dir fertige Kontaktlisten mit Hunderten potenzieller Kunden, sortiert nach Branche, Region und Unternehmensgröße. Du zahlst, lädst die Liste herunter und dein Vertrieb kann loslegen.

Das Problem hierbei: Wer Leads kauft, übernimmt die volle datenschutzrechtliche Verantwortung für die Nutzung dieser Daten. Kannst du nachweisen, dass jede Person auf der Liste der Weitergabe an dein Unternehmen zugestimmt hat? In den meisten Fällen nicht. Der Lead-Broker behauptet zwar DSGVO-Konformität, doch die Beweislast liegt am Ende bei dir.

Dazu kommt: Gekaufte Listen altern schnell. Ansprechpersonen wechseln die Stelle, Unternehmen werden umstrukturiert, Telefonnummern ändern sich. Dein Vertriebsteam telefoniert ins Leere. Und die gleiche Liste, die du erworben hast, hat deine Konkurrenz wahrscheinlich auch schon im CRM. Auch Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind ein reales Szenario.

2) Vorausgefüllte Checkboxen auf Formularen

Ein Häkchen, das bereits gesetzt ist und vom Nutzer aktiv entfernt werden soll, gilt nicht als wirksame Einwilligung. Der Europäische Gerichtshof hat das 2019 eindeutig bestätigt. Die Einwilligung braucht eine bewusste, aktive Handlung. Alles andere ist rechtlich wertlos.

3) Das Kopplungsverbot missachten

Du darfst die Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung nicht davon abhängig machen, dass der Kunde gleichzeitig in den Erhalt von Werbung einwilligt. Wer ein E-Book herunterlädt, stimmt damit nicht automatisch dem Newsletter zu. Beides braucht eine separate, freiwillige Einwilligung.

4) Einwilligungen nicht dokumentieren

Die DSGVO verlangt, dass du nachweisen kannst, wann, wie und wozu eine Person ihre Einwilligung erteilt hat. Ohne diesen Nachweis stehst du im Streitfall ohne Beleg da. Ein Zeitstempel und die Protokollierung des Opt-in-Prozesses im CRM-System schaffen Sicherheit. Viele Unternehmen versäumen genau diesen Schritt.

5) Lead-Daten unbegrenzt speichern

„Vielleicht brauchen wir den Kontakt ja irgendwann noch" ist keine gültige Rechtsgrundlage für die dauerhafte Speicherung. Definiere klare Löschfristen und halte dich daran. Viele CRM-Systeme bieten automatische Erinnerungen oder Löschroutinen, die diesen Prozess vereinfachen.

Wer diese Fehler vermeidet, reduziert das Risiko für Bußgelder und Abmahnungen deutlich. Und mal ehrlich: Saubere Prozesse machen auch den Vertriebsalltag angenehmer, weil du dich auf aktuelle, relevante Kontakte konzentrierst statt auf veraltete Karteileichen.

Checkliste: Ist deine Leadgenerierung DSGVO-konform?

Bevor du die nächste Kampagne startest, lohnt sich ein schneller Selbstcheck. Die folgenden Punkte helfen dir, typische Lücken zu identifizieren:

  1. Rechtsgrundlage dokumentiert? Für jede Verarbeitung personenbezogener Daten liegt eine dokumentierte Rechtsgrundlage vor (Einwilligung oder berechtigtes Interesse mit Interessenabwägung).
  2. Einwilligungen korrekt eingeholt? Opt-in-Formulare enthalten ein separates, nicht vorausgefülltes Häkchen. Bei E-Mail-Marketing wird ein Double-Opt-in-Verfahren eingesetzt.
  3. Datenschutzerklärung aktuell? Die Datenschutzerklärung auf deiner Website beschreibt verständlich, welche Daten du erhebst, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage.
  4. Widerspruchs- und Löschmöglichkeit vorhanden? Kontakte können der Verarbeitung jederzeit widersprechen und die Löschung ihrer Daten verlangen. Dieser Prozess ist dokumentiert und funktioniert zuverlässig.
  5. Löschfristen definiert? Du hast festgelegt, wie lange du Lead-Daten speicherst und wann sie gelöscht werden, wenn keine Geschäftsbeziehung zustande kommt.
  6. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen? Wenn du externe Tools oder Dienstleistende für die Datenverarbeitung einsetzt, liegt ein AVV nach Art. 28 DSGVO vor.
  7. Datenherkunft nachvollziehbar? Du kannst für jeden Lead dokumentieren, woher die Daten stammen (eigene Erhebung, öffentliche Quelle, Drittanbieter mit Einwilligung).

Nicht jeder Punkt trifft auf jede Methode der Leadgenerierung gleichermaßen zu. Aber als Grundgerüst hilft dir diese Liste, die größten Risiken von vornherein auszuschließen.

DSGVO-konforme Leadgenerierung im B2B

DSGVO-konforme Leadgenerierung in der Praxis: 5 bewährte Wege

Genug Theorie, genug Warnungen. Wie kommst du jetzt an qualifizierte B2B-Leads, ohne rechtliche Risiken einzugehen? Hier sind fünf Wege, die sich in der Praxis bewährt haben:

1. Content-Marketing mit Opt-in

Du erstellst ein Whitepaper, ein E-Book oder ein Webinar, das ein konkretes Problem deiner Zielgruppe löst. Um den Inhalt herunterzuladen oder teilzunehmen, hinterlässt der Interessent freiwillig seine Kontaktdaten über ein Formular mit rechtskonformer Einwilligung.

Der Vorteil: Der Lead kommt aktiv auf dich zu und hat echtes Interesse an deinem Themenfeld. Die Conversion-Rate im späteren Vertrieb ist dadurch spürbar höher als bei kalten Listen.

2. Formulare und Landing Pages mit rechtskonformer Einwilligung

Jede Landing Page, die personenbezogene Daten erhebt, braucht eine klare Einwilligungserklärung. 

Worauf du achten solltest: nur Pflichtfelder, die wirklich nötig sind (Datenminimierung), ein separates Häkchen für die Einwilligung zur Kontaktaufnahme, ein Verweis auf die Datenschutzerklärung und ein Double-Opt-in-Verfahren für Newsletter-Anmeldungen.

3. Nutzung öffentlich zugänglicher Geschäftsdaten

Unternehmenswebseiten, Handelsregister, Branchenportale und Firmenverzeichnisse enthalten eine Fülle an Geschäftsdaten, die Unternehmen bewusst öffentlich zugänglich machen. Diese Daten darfst du für die B2B-Akquise nutzen, solange du eine Rechtsgrundlage (z. B. berechtigtes Interesse) dokumentierst und den Kontakt über die Datenverarbeitung informierst.

Der klassische Weg: Du recherchierst manuell auf Firmenwebseiten, in Google Maps oder in Branchenverzeichnissen. Das funktioniert, frisst aber enorm viel Zeit. Und genau hier setzen moderne Tools an (dazu gleich mehr im nächsten Abschnitt).

4. Social Selling über LinkedIn und Co.

LinkedIn ist im B2B-Vertrieb längst ein Standardkanal. Du vernetzt dich mit Entscheiderinnen und Entscheidern, teilst relevante Inhalte und baust Beziehungen auf, bevor du ein konkretes Angebot platzierst. Solange du dabei keine Massen-Nachrichten mit werblichem Charakter verschickst, bewegst du dich in der Regel im datenschutzrechtlich grünen Bereich.

Wie sieht es mit dem Export von LinkedIn-Kontakten in dein CRM aus? Hier wird es heikel. Die Nutzungsbedingungen von LinkedIn schränken das Scraping von Profildaten ein. Eine personalisierte Direktansprache über die Plattform selbst ist der sicherere Weg.

5. KI-gestützte Echtzeit-Recherche aus öffentlichen Quellen

Stell dir vor, du beschreibst in wenigen Sätzen, wer dein idealer Kunde ist: „Maschinenbauunternehmen in Süddeutschland mit 20 bis 100 Mitarbeitenden, die international exportieren." 

Und ein System durchsucht daraufhin das gesamte Internet in Echtzeit, filtert passende Unternehmen heraus und liefert dir Firmenname, Website, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und den passenden Ansprechpartner. DSGVO-konform, weil ausschließlich öffentlich zugängliche Geschäftsdaten erfasst werden. Wie genau das funktioniert, schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.

Wie KI-gestützte Tools die Lead-Recherche automatisieren und DSGVO-konform halten

Die manuelle Recherche nach B2B-Kontakten über Firmenwebseiten, Verzeichnisse und Branchenportale ist zeitaufwendig. Gleichzeitig hast du im vorherigen Abschnitt gesehen, dass genau diese öffentlich zugänglichen Daten eine solide Rechtsgrundlage für die Leadgenerierung bieten. 

Die logische Frage lautet also: Lässt sich dieser Prozess automatisieren, ohne die DSGVO zu verletzen?

Ja, das ist möglich. Und genau hier kommen KI-gestützte Tools ins Spiel. Allerdings arbeiten nicht alle gleich. Der Unterschied liegt im Ansatz.

Statische Lead-Datenbanken sammeln Kontaktdaten ein und speichern sie zentral. Die Daten veralten schnell, die Herkunft ist oft intransparent und du kannst kaum nachvollziehen, ob die Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen. Lead-Broker gehen noch einen Schritt weiter und verkaufen dieselben Datensätze an mehrere Unternehmen gleichzeitig.

KI-gestütztes Echtzeit-Scraping aus öffentlichen Quellen funktioniert nach einem anderen Prinzip. Am Beispiel von unserem KI-Tool LeadScraper.de sieht das so aus:

Du beschreibst deine Zielgruppe in natürlicher Sprache über Freitextfelder. Hunderte KI-Agenten durchsuchen daraufhin das Internet, analysieren Unternehmenswebseiten, Verzeichnisse und Branchenportale und stellen eine Liste mit passenden Kontakten zusammen. 

Die Daten werden nicht aus einer Datenbank gezogen, sondern in dem Moment recherchiert, in dem du die Anfrage stellst.

Was das für die DSGVO bedeutet:

  • Es werden ausschließlich frei zugängliche Geschäftsdaten erfasst: Unternehmensnamen, Websites, öffentlich gelistete Ansprechpersonen und Kontaktdaten.
  • Es findet kein Ankauf oder Weiterverkauf personenbezogener Daten statt.
  • Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das berechtigte Interesse an der geschäftlichen Kontaktaufnahme im B2B-Kontext.

So verbindest du automatisierte Leadgenerierung mit DSGVO-Konformität, ohne auf Aktualität oder Relevanz der Kontakte verzichten zu müssen.

Fazit: DSGVO als Chance für bessere Leads

Die DSGVO zwingt dich dazu, genauer hinzuschauen: Welche Daten erhebst du, woher kommen sie, und brauchst du sie wirklich? Das klingt zunächst nach Einschränkung. In der Praxis führt es aber dazu, dass dein Vertrieb mit frischeren, relevanteren und qualitativ hochwertigeren Kontakten arbeitet.

Wer auf selbst generierte Leads oder auf die Nutzung öffentlich zugänglicher Geschäftsdaten setzt, steht rechtlich auf sicherem Boden. Und wer die manuelle Recherche nicht mehr selbst stemmen will, findet in KI-gestützten Tools wie LeadScraper.de eine Lösung, die den gesamten Prozess automatisiert: DSGVO-konform, in Echtzeit und ohne Abo-Bindung.

Der Vertrieb der Zukunft arbeitet nicht mit größeren Listen, sondern mit besseren. Und die DSGVO ist dabei kein Hindernis, sondern der Rahmen, der genau das möglich macht.

FAQ: Häufige Fragen zur DSGVO-konformen Leadgenerierung

Wie lange darf ich Leads im CRM speichern?

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck benötigt werden. Kommt nach mehreren Kontaktversuchen keine Geschäftsbeziehung zustande, entfällt die Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung. Lege konkrete Löschfristen in deinem CRM-System fest und richte am besten automatische Erinnerungen oder Löschroutinen ein. So vermeidest du, dass veraltete Datensätze über Jahre hinweg in deiner Datenbank schlummern.

Brauche ich für jedes Webinar, Whitepaper oder jeden Newsletter ein eigenes Opt-in?

Ja. Für jede spezifische Maßnahme ist eine gesonderte, dokumentierte Einwilligung erforderlich. Ein pauschales Opt-in nach dem Motto „Ich stimme allem zu" reicht nicht aus und ist nicht DSGVO-konform. Wer sich für ein Whitepaper registriert, hat damit nicht automatisch dem Newsletter-Versand zugestimmt. Trenne die Einwilligungen sauber voneinander, das schützt dich rechtlich und sorgt gleichzeitig dafür, dass du nur Kontakte anschreibst, die es auch wirklich wollen.

Welche Tools unterstützen bei der DSGVO-konformen Leadgenerierung?

CRM-Systeme mit integrierten Datenschutzfunktionen, Consent-Management-Plattformen und Marketing-Automation-Tools helfen dabei, Einwilligungen zu dokumentieren und Löschfristen einzuhalten. Für die Gewinnung neuer Leads eignen sich KI-gestützte Lösungen wie LeadScraper.de, die ausschließlich öffentlich zugängliche Geschäftsdaten in Echtzeit auswerten und so von vornherein DSGVO-konform arbeiten. Am wirkungsvollsten ist eine Kombination aus Leadgenerierung, CRM und Consent-Management, die den gesamten Lead-Lifecycle abdeckt.

Was tun bei einem Auskunfts- oder Löschersuchen?

Betroffene Personen haben nach Art. 15 und Art. 17 DSGVO das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu erhalten oder deren Löschung zu verlangen. Dafür brauchst du einen klar definierten Prozess: Wer nimmt die Anfrage entgegen? In welchen Systemen liegen die Daten? Wie stellst du sicher, dass die Löschung vollständig und fristgerecht (in der Regel innerhalb eines Monats) erfolgt? Dokumentiere diesen Ablauf schriftlich und teste ihn regelmäßig. Denn eine Anfrage, die im Posteingang untergeht, kann schnell zum Datenschutzvorfall werden.

Ist die Nutzung öffentlich zugänglicher Unternehmensdaten für die Akquise erlaubt?

Grundsätzlich ja. Daten, die Unternehmen bewusst auf ihren Webseiten, in Handelsregistern oder Branchenverzeichnissen veröffentlichen, dürfen für die geschäftliche Kontaktaufnahme genutzt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Regel das berechtigte Interesse. Trotzdem gelten die allgemeinen DSGVO-Pflichten: Du brauchst einen definierten Verarbeitungszweck, darfst die Daten nicht unbegrenzt speichern und solltest die betroffene Person über die Nutzung informieren. 

Tools wie LeadScraper.de nutzen genau dieses Prinzip und automatisieren die Recherche aus öffentlichen Quellen.

Was kostet ein DSGVO-Verstoß bei der Leadgenerierung?

Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem welcher Betrag höher ist. In der Praxis fallen die Strafen zwar meist geringer aus, doch auch fünfstellige Bußgelder können gerade für mittelständische Unternehmen schmerzhaft sein. Dazu kommen mögliche Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG sowie Schadensersatzansprüche betroffener Personen.

Der sicherste Schutz: von Anfang an saubere Prozesse aufsetzen.

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